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29. Juli 2022

Könnten bundeseigene Fläche mit PV-Anlagen bebaut werden?

Nutzung bundeseigener Flächen für Solarstrom

Das Schweizer Parlament hat am 9. Juni ein Gesetz verabschiedet, in dem festgelegt wird, dass bundeseigene Flächen für die Produktion von Solarstrom genutzt werden sollen. Auch entlang von Straßen und Bahnschienen werden Photovoltaikanlagen entstehen.

Das Gesetz wurde vom Schweizer Nationalrat mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Darin wird festgelegt, dass Lärmschutzwände, Fassaden und Dächer, die im Besitz der Schweiz sind, für die Produktion von Solarstrom genutzt werden sollen.

Zusätzlich wurde der Schweizer Bundesbahn (SBB) und dem Bundesamt für Straßen (Astra) vorgegeben, dass diese geeignete Flächen mit Photovoltaikanlagen bebauen müssen.

Kostenlose Verfügung von Flächen

Laut Schweizer Parlament, habe die SBB und das Astra eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Diese soll genutzt werden um das gegebene Potenzial für die Installation von Photovoltaikanlagen und die Erzeugung umweltfreundlichen Solarstroms zu verwenden.

Dabei können die Flächen entlang der Autobahnen, an Böschungen und an Anschlusskreiseln auch an Dritte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese errichten und betreiben auf diesen Flächen die Photovoltaikanlagen. Das heißt die SBB und die Astra muss sich nicht zwangsläufig selbst um die Bebauung der Flächen kümmern.

Gegenwind durch die SVP

Die konservative SVP äußerte allerdings Bedenken auf. Sie behauptet, dass die Beschäftigung der SBB und der Astra mit der Installation von Photovoltaikanlagen dazu führen könne, dass diese den Fokus auf ihre eigentlichen Aufgaben verliert. Auch führe die kostenlose Vergabe von bundeseigenen Flächen zu Marktverzerrung.

Ebenfalls steht die Frage im Raum, wer den Unterhalt der Anlagen übernimmt und nach welchen Kriterien die Flächen vergeben werden.

Ein weiteres Argument der Abgeordneten war, der Unterhalt würde den Verkehr stören.

Bundesrat betont sichere Energieversorgung

Vom Bundesrat wurden die Argumente der SVP abgelehnt. Die Versorgung des Landes mit bundeseigener Energie sei von allergrößter Priorität. Es gäbe bereits Baupläne für 65 Millionen Franken. Die geringen Betriebskosten würden die Investitionskosten schnell wieder amortisieren heiße es. Der Unterhalt würde vertraglich geregelt werden, wenn Flächen an Dritte weitergegen werden.

Haben Sie weitere Fragen bezüglich der Nutzung bundeseigener Flächen für Photovoltaikanlagen? Sie können uns jetzt hier ganz einfach kontaktieren.

Über Donau Energietechnik

Wir sind Spezialisten für Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme mit 15 Jahren Erfahrung. Voller Enthusiasmus setzen wir uns für den Erfolg der erneuerbaren Energien ein.

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