Marktstammdatenregister – Ist das wichtig für mich?
Alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeichergeräte und Blockheizkraftwerke müssen in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dazu beantworten wir im Folgenden die wichtigsten Fragen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen und bringt, ähnlich wie das Gebäudeenergiegesetz, einige Regelungen mit sich. Seit Anfang 2019 ist es online und es löst alle bisher verwendeten Meldewege für Anlagen nach den verschiedenen Gesetzestexten ab. Alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen im MaStR registriert werden. Das Register listet damit alle dezentralen Anlagen in Deutschland auf. Mittlerweile sind es mehr als zwei Millionen Einträge und die Anzahl steigt weiter an, wodurch ein deutlicher Aufwärtstrend für Photovoltaikanlagen und ähnlichen erneuerbaren Energiequellen erkennbar ist.
Wozu wird das Marktstammdatenregister gebraucht?
Für den öffentlichen Nutzen bündelt das MaStR zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank. Dadurch sollen Meldepflichten in Zukunft vereinfacht oder sogar abgeschafft werden. Anfangs erfordert das Register allerdings zusätzliche bürokratische Hürden und Aufwände. Für die Ausplanung der Stromnetze werden die genauen Standorte und Größen der Anlagen benötigt.
Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
Wenn Sie für Ihren eigenen Gebrauch Strom mit einer Photovoltaikanlage erzeugen und diese Anlage mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt für alle Solaranlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeichergeräte, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme müssen alle laufenden Anlagen registriert werden.
Reichen meine bisherigen Registrierungen nicht aus?
Auch wenn die Registrierung Ihrer Anlage schon bei verschiedenen anderen Stellen erfolgt ist, müssen Sie Ihre PV-Anlage dennoch einmal zusätzlich im Marktstammdatenregister eintragen. Durch das Register wird das frühere PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur vollständig ersetzt. Aufgrund der Datenschutzrichtlinien dürfen Ihre woanders gemeldeten Daten außerdem nicht übernommen werden. In jedem Fall ist eine zusätzliche Registrierung erforderlich.
Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht fristgerecht eintrage?
Wenn keine fristgerechte Eintragung erfolgt, droht ein Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG und ein Bußgeld, weil für das Marktstammdatenregister eine Meldepflicht besteht. Um zu beweisen, dass die Anlage errichtet und in Betrieb genommen wurde, fordern finanzierende Banken oder Fördergeber oft einen Nachweis der Eintragung. Falls Ihre Anlage nicht rechtzeitig registriert wurde, haben Sie keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem EEG oder KWKG und es kann zu einem Bußgeld kommen.
Welche Frist gilt bei einer Bestandsanlage?
Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war, hätten Sie bis Ende Januar 2021 Zeit gehabt, um sie im Register einzutragen. Sie sollten das unverzüglich nachholen, falls das noch nicht geschehen ist, denn solange die Eintragung aussteht, darf der Netzbetreiber Ihnen die Vergütung nicht auszahlen.
Welche Frist gilt bei einer Neuanlage?
Bei einer Neuanlage hat man einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit für die Eintragung in das Marktstammdatenregister. Das ist geltend für alle Anlagen, die ab Februar 2019 errichtet wurden. Falls Sie eine Anlage geplant haben, können Sie diese auch vor Inbetriebnahme registrieren. Der Netzbetreiber kann Ihnen die Auszahlung der Einspeisevergütung verweigern, falls Sie die Eintragung nicht fristgemäß erledigt haben.
Muss ich meinen Batteriespeicher separat registrieren?
Dadurch dass jede stromerzeugende Anlage einzeln registriert werden muss, sind sie dazu verpflichtet, Ihren Batteriespeicher separat einzutragen. Aus diesem Grund muss man bei einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher zwei Registrierungen durchführen. Bestehende Batteriespeicher mussten ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 registriert worden sein. Bei neuen Geräten gilt die normale Frist von einem Monat. Falls die PV-Anlage aus mehreren Bestandteilen besteht, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betrieb genommen wurden, sind diese ebenfalls getrennt einzutragen.
Welche Daten werden benötigt?
Im Register werden nur die Stammdaten hinterlegt. Diese sind die Standortdaten, technische Anlagendaten und Ihre Kontaktdaten. Über Ihren Ertrag müssen Sie keine Angaben machen. Es werden unterschiedlich viele Daten je nach Anlagenart abgefragt. Die Bundesnetzagentur hat hierzu eine Registrierungshilfe gestellt, die Aufklärung über die benötigten Daten und Video-Anleitungen zur Verfügung stellt. Einige Daten können auch nach der Registrierung ergänzt werden.
Muss ich die Daten aktuell halten?
Es ist für Sie verpflichtend, die Daten Ihrer Anlage aktuell zu halten. Falls Sie Ihre PV-Anlage also vergrößern oder von der Volleinspeisung auf die Eigenversorgung umstellen lassen, müssen aktuelle Angaben im Register hinterlegt werden. Auch eine nachträgliche Installation eines Stromspeichers muss separat gemeldet werden. Sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage komplett vom Dach abbauen und entsorgen, müssen Sie Ihre Anlage aus dem Marktstammdatenregister löschen lassen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie die Bundesnetzagentur um Rat fragen. Falls Sie sich nun Ihren eigenen PV-Traum ermöglichen wollen, können Sie uns jetzt hier ganz einfach kontaktieren.
Über Donau Energietechnik
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