E-Scooter – Welche Regelungen gelten für mich?
Erlaubt sind E-Scooter im deutschen Straßenverkehr seit dem 15. Juni 2019. Zu beachten ist allerdings, dass viele Modelle keine offizielle Straßenzulassung haben. Wir bringen Licht ins Dunkle und erklären im Folgenden, was Sie beim Erwerb eines E-Scooters beachten müssen und welche Regelungen gelten.
Die umweltfreundliche Alternative
Die Tretroller mit Elektroantrieb gehören schon seit Längerem zum Stadtbild in Skandinavien, Israel und Frankreich. Seit 2019 integrieren Sie sich auch bei uns immer mehr in den Verkehr und werden vor allem oft im Leihservice angeboten. In jedem Fall sind Sie eine tolle Alternative und bieten einen umweltfreundlicheren Ersatz zum Auto, besonders für kurze Strecken. Um Ihre Lebensweise so nachhaltig wie möglich zu machen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Ihren E-Scooter beispielsweise mit einer PV-Anlage aufzuladen. Das sorgt für eine noch positivere Ökobilanz.
Elektrokleinstfahrzeug – Was ist das?
In der offiziellen Verordnung sind E-Scooter definiert unter dem Begriff Elektrokleinstfahrzeuge und besitzen einen elektrischen Antriebsmotor, der eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h ermöglicht. Weitere Elektrokleinstfahrzeuge neben den E-Scootern sind Segways, E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels, wobei diese übrigen Formen keine Lenkfunktion besitzen. Dadurch dass Fortbewegungsmittel mit Elektromotoren als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegen die E-Scooter auch bestimmten Regularien, von denen im Folgenden einige genannt werden.
maximale Gesamtbreite: 70 cm
maximale Gesamthöhe: 1,40 m
maximale Gesamtlänge: 2,00 m
maximales Gewicht: 55 kg
Weitere Regeln und Anforderungen kann man finden in der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Diese sind seit dem 15. Juni 2019 geltend. Im Vorfeld musste das Verkehrsministerium noch einige Änderungen des Bundesrates umsetzen, um einen geregelten Alltag auf den Verkehrswegen zu ermöglichen. So dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen verkehren und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Leider wissen viele Käufer nicht, dass sie ein Gerät erwerben, das den Anforderungen der Verordnung nicht entspricht und dadurch keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hat. Diese dürfen also gemäß der Verordnung gar nicht legal im Straßenverkehr genutzt werden. Für Sie ist es also essenziell, beim Kauf eines E-Scooters auf eine ABE-Kennzeichnung zu achten. Diese Kennzeichnung muss vom Hersteller selbst beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden.
Worauf muss ich beim Kauf achten?
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen verkehren wollen, müssen Sie natürlich zuallererst auf ein Typenschuld mit einer ABE-Kennzeichnung achten. Wenn dieser Punkt abgehakt ist, können und müssen Sie über folgende Attribute nach Ihren persönlichen Bedürfnissen entscheiden.
- Leistung: Zugelassen sind auf deutschen Straßen E-Scooter mit einer Maximalleistung von 500 Watt. Modelle ab 250 Watt sind allerdings für reguläre Stadtfahrten völlig ausreichend.
- Geschwindigkeit: Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Alles, was darüber hinausgeht, ist in Deutschland gar nicht erlaubt.
- Licht: Die Lichtzeichenregelung gilt auch für E-Scooter. Achten Sie also darauf, dass Ihr Modell vorne und hinten mit einem funktionierenden Licht ausgestattet ist, wenn Sie kein Bußgeld bekommen wollen.
- austauschbarer Akku: Um der Umwelt und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes zu tun, sollten Sie beim Erwerb auf einen austauschbaren Akku achten. Das ist zwar nicht bei vielen Modellen möglich, aber eine kleine Recherche im Vorfeld kann Ihnen weiterhelfen. Informieren Sie sich ebenfalls über die Lebensdauer der Batterie und versuchen diese so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Die Geschwindigkeit, die Sie mit einem E-Scooter erreichen können, ähnelt der eines Fahrrads. Aus diesem Grund gelten ähnliche Regeln. Sie sind daher nicht verpflichtet einen Helm zu tragen. Im Straßenverkehr empfiehlt es sich allerdings trotzdem.
Muss ich meinen E-Scooter versichern?
Nach der Verordnung für die Fahrzeugklasse der Kleinstfahrzeuge, dürfen Sie einen E-Scooter, der mindestens 6 km/h schnell sein kann, im öffentlichen Straßenverkehr nur nutzen, wenn Sie eine gültige Versicherungsplakette besitzen. Ähnliches gilt zum Beispiel auch bei Motorrädern. Sie erhalten eine Versicherung allerdings nur, wenn Ihr Gerät eine allgemeine Betriebserlaubnis hat. Nachdem Sie Ihren E-Scooter versichert haben, erhalten Sie eine Versicherungsplakette, die am Roller angebracht werden muss, damit Sie Ihre Haftpflichtversicherung nachweisen können. Diese Versicherungsplakette ist immer für 12 Monate gültig und muss einmal pro Jahr bezahlt werden.
Wo und wie schnell darf ich fahren?
Nach der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ gelten für Tretroller mit Elektroantrieb ähnliche Regeln wie für Fahrräder. Sie können also jede Form von Radwegen nutzen. Wenn diese fehlen, dürfen Sie auch auf der Fahrbahn fahren. Die maximale Geschwindigkeit ist gesetzlich auf 20 km/h festgeschrieben und das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Aufgrund der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ist auch kein Führerschein notwendig.
Wenn Sie nun weitere Fragen zur nachhaltigen Lebensweise oder zu erneuerbaren Energien haben, können Sie uns jetzt hier ganz einfach kontaktieren.
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