Betreffen mich die neuen GEG-Regularien?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Langfristig will man dadurch eine sparsamere und nachhaltigere Energieversorgung anstreben, die in Zukunft auch 100% erneuerbar sein könnte. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was das GEG für Sie bedeutet.
Was ist das GEG?
Im GEG werden energetische Vorgaben an Gebäuden festgelegt. Die Mindestanforderungen an Neubauten ähneln dennoch denen der Vorgänger und sind im Wesentlichen gleich geblieben. Für die baulichen Hüllen wurden die Kriterien gelockert. In Kraft trat das GEG am 1. November 2020 und es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Bezüglich der Vorgaben geht es vorwiegend um die Heizungstechnik und die Wärmedämmstandards des Gebäudes. Um auf den Energiehaushalt einzugehen, werden ebenfalls Regularien bezüglich der Warmwassererzeugung, der Lüftungsanlagen und des Stroms beschrieben. Damit die Zahl von Wärmebrücken minimiert wird, gibt es zusätzliche Vorgaben zum Luftaustausch eines Gebäudes. Darüber hinaus besitzt das GEG Anforderungen an vorhandene Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer. Neben der Optimierung der Heizenergie geht es im GEG also auch darum, für ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu sorgen.
Welche Anforderungen gibt es bei einem Neubau?
Der größte Teil des GEG wird eingenommen durch den Neubau. Ziel ist es nämlich, die Auswirkungen des Energiebedarfs des Neubaus zum Heizen und zur Warmwassererzeugung auf die Umwelt zu begrenzen. Um die Auswirkungen beurteilen zu können, gibt es zwei verschiedene Ansätze für Berechnungen. Die erste Methode zielt darauf ab, die Primärenergie zu ermitteln, die ein Neubau in Anspruch nehmen darf. Die zweite Variante wiederum errechnet die zulässige Menge an Treibhausgasen (CO2), die bei einem Neubau verursacht werden darf. Die Nutzung dieses Berechnungsverfahrens muss allerdings im Vorfeld bei der zuständigen örtlichen Behörde beantragt werden. Sie müssen spätestens nach einem Jahr nach Bauabschluss Bericht erstatten über Ihre Investitionskosten, Energieverbräuche und Ergebnisse mit dem jeweiligen Berechnungsverfahren. Damit Sie den zulässigen Bedarf an Primärenergie berechnen können, müssen Sie die Energie betrachten, die das Gebäude in Anspruch nimmt. Dabei werden unterschiedlichen Energieträgern verschiedene spezifische Primärenergiefaktoren zugeteilt, um eine effektive Berechnung zu ermöglichen. Einen besonders günstigen Primärenergiefaktor haben Holzpellets. Erdgas liegt im Mittelfeld und Strom aus dem öffentlichen Netz schneidet eher schlecht ab. Vorgeschrieben ist ebenfalls, dass ein Teil der Energieversorgung des Gebäudes über erneuerbare Energieformen gedeckt werden muss. Das könnte in diesem Fall beispielsweise über eine Photovoltaikanlage erfolgen. Die Berechnungsmethode, die die erzeugten Treibhausgase berücksichtigt, hat ebenfalls sogenannte Emissionsfaktoren für die verschiedenen Energieträger, die sich aber von den Primärenergiefaktoren unterscheiden. Darüber hinaus darf der gesamte Energiebedarf des Gebäudes bei der Rechnung der Treibhausgase einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Bei dieser Form der Berechnung darf der Dämmstandard des Wohnhauses schlechter sein als bei der Berechnung mit der Primärenergie. Eine anteilige Energieversorgung durch erneuerbare Stromerzeuger ist nicht vorgeschrieben. Es ist deutlich erkennbar, dass die Umweltauswirkungen bei den beiden Verfahren unterschiedlich bewertet werden. Das Gebäude muss folglich nur den Anforderungen genügen, die von der jeweiligen Berechnungsmethode verlangt werden. Im GEG kann man ein sogenanntes Referenzgebäude auffinden, das die vorgegebenen Standards zur Beheizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und zu den Bauteilen aufzeigt. Was Fördermöglichkeiten angeht, kann man sich immer nach folgendem Leitsatz orientieren. Je besser die Energieeffizienz ist, desto höher fällt die KfW-Förderung aus.
Welche Pflichten gibt es bei Erneuerung und Modernisierung?
Logischerweise gibt es in Deutschland mehr Bestandsgebäude als Neubauten. Für sie kommen gewisse Austausch- und Nachrüstpflichten auf, die der Hauseigentümer bis zu einem bestimmten Datum erfüllt haben muss. Darüber hinaus gibt es auch sogenannte bedingte Anforderungen, die zu beachten sind, falls eine Modernisierung ohnehin geplant war. Unabhängig von einer geplanten Sanierung sind folgende Austausch- und Nachrüstpflichten vorgeschrieben. Diese gelten nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn Sie als Eigentümer seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen Sie diesen Pflichten innerhalb der nächsten zwei Jahre nachgehen.
- Bestimmte Arten von Heizkesseln müssen ausgetauscht werden. Vor allem geht es hier um Öl- und Gasheizkessel, die länger als 30 Jahre im Einsatz sind und eine übliche Größe von 4-400 kW Heizleistung vorweisen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wenn Sie nicht wissen, welchen Kesseltyp Sie selbst haben, können Sie einfach Ihren Schornsteinfeger fragen, weil er regelmäßig eine Feuerstättenschau vor Ort durchführen muss.
- Die Dämmung von neuen Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen ist verpflichtend.
- Wenn sie keinen sogenannten Mindestwärmeschutz aufweisen, mussten oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden. Dabei genügt es bei Holzbalkendecken, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht, gilt die Dämmpflicht für alle zugänglichen obersten Geschossdecken. Alternativ dazu kann auch eine Dämmung des darüberliegenden Daches erfolgen. Trotz der Sonderregelungen für Hausbesitzer, die selbst seit Februar 2002 im Gebäude wohnen, empfiehlt es sich laut Verbraucherzentrale, diese Änderungen vorzunehmen.
Anforderungen bei einer freiwilligen Modernisierung
Geht es nun um Bauteile, die im Rahmen einer Modernisierung verändert werden, gibt das GEG Mindeststandards vor, die die baulichen Veränderungen vorweisen müssen. Das betrifft beispielsweise das Erneuern des Putzes einer Fassade oder den Austausch der Fenster. Wenn nur neu gestrichen wird, muss keine Regelung des GEG beachtet werden. Dennoch könnte man in so einem Fall die Malarbeiten mit der Dämmung der Fassade verknüpfen, weil ein Gerüst ohnehin aufgestellt werden muss. Folgende zwei Möglichkeiten gibt es, um bei Erneuerungen an Bestandsbauten die GEG-Anforderungen zu erfüllen.
- Wenn nur einzelne Sanierungsmaßnahmen erfolgen oder lediglich Bauteile erneuert werden, müssen die Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten des Bauteils im GEG erfüllt werden.
- Handelt es sich jedoch um eine umfassende Modernisierung, muss wie beim Neubau eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt werden. Auch in diesem Fall kann man sich entscheiden, ob man mithilfe der Primärenergie oder mit den Treibhausgasen rechnen will, wenn die Behörde es erlaubt.
Wird das Primärenergieverfahren gewählt, darf der Bedarf an Primärenergie des sanierten Gebäudes höher bleiben als bei einem entsprechenden Neubau. Maximal sind dabei 85% mehr im Rahmen. Beim Treibhausgasverfahren wiederum sind Emissionen erlaubt, die maximal dieselbe Höhe haben wie die eines vergleichbaren Neubaus. Der Energiebedarf allerdings darf ein wenig höher ausfallen. Auch hier sind maximal 85% mehr erlaubt.
Einzuhaltende Werte bei Außenbauteilen
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Mindestanforderungen des GEG für die Veränderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden und die dazugehörigen Orientierungswerte für deren Umsetzung.

Wenn Förderprogramme der KfW-Bank für Ihr Vorhaben relevant sind, sollten Sie vor der Vergabe des Auftrags die Bedingungen genau ansehen, weil für Sanierungen von Bestandsimmobilien nach den Effizienzstandards bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Diese überschreiten die oben genannten Mindestanforderungen jedoch meist deutlich.
Wenn Sie nun weitere Fragen hierzu haben oder Ihrem persönlichen PV-Traum nachgehen wollen, können Sie uns jetzt hier ganz einfach kontaktieren.
Über Donau Energietechnik
Wir sind Spezialisten für Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme mit 15 Jahren Erfahrung. Voller Enthusiasmus setzen wir uns für den Erfolg der erneuerbaren Energien ein.