Was passiert nach der Lebensdauer einer PV-Anlage?
Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen ziehen ein sogenanntes Repowering ihrer Anlage in Erwägung, um die Leistung wieder nach oben zu bringen. Doch was ist Repowering bei Photovoltaik eigentlich und welche juristischen Details müssen Sie beachten? Wir klären Sie in unserem Blog auf.
Repowering: aus Alt mach Neu
Bei Photovoltaikanlagen, die schon länger im Betrieb sind, kommt es vor, dass diese nicht mehr die gewünschte Leistung bringen. In diesem Fall kann ein Repowering durchaus Sinn ergeben.
Mit Repowering ist das Ersetzen älterer Module und sonstiger Technik gemeint. Da Solarmodule deutlich im Preis gesunken sind, ist dies wirtschaftlich sehr attraktiv und kann die Leistung Ihrer Photovoltaikanlage deutlich erhöhen.
Zudem haben neuere Solarmodule eine höhere Leistung, das heißt es wird deutlich weniger Platz benötigt. Sie können die neu gewonnene Fläche zum Ausbau ihrer Kapazität nutzen und so ihre Erträge erhöhen.
Ebenfalls haben Sie wieder die volle Leistung zu den alten, höheren Vergütungssätzen. Damit der Vergütungsanspruch aber nicht verloren geht müssen Sie auf einige Rahmenbedingungen achten!
Degradation – Der Hauptgrund Repowering zu nutzen
Mit der Zeit sinkt die Leistung der Solarmodule, dies wird auch Degradation genannt. Bei kristallinen Photovoltaikmodulen kann die Leistung bis zu 15% sinken.
Bei Dünnschichtmodulen kann die Degradation wiederrum bereits schon im ersten Jahr bis zu 25% betragen.
Bei einer Degradation von über 10% sollte geprüft werden, ob ein Repowering in Frage kommt.
Wie erfolgt das Repowering bei Photovoltaik?
Es werden Photovoltaikmodule mit einer hohen Leistung installiert. Dabei sollte auch in einen neuen Wechselrichter investiert werden. Diese sollten auch mit der deutlich höheren Spannung der neu installierten Module klar kommen.
Falls Sie die neugewonnene Fläche zum Ausbau nutzen, sollte davor unbedingt in Erfahrung gebracht werden ob der Netzanschlusspunkt die erhöhte Leistung überhaupt aufnehmen kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Damit Sie weiterhin Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) haben, sollten sie folgendes beachten: Ersetzungsgründe können ein technischer Defekt, Beschädigungen oder Diebstahl sein (§ 38b Abs. 2 EEG, § 48 Abs. 4 EEG)
Wenn die Leistung bei mehr als 10% unter der Soll-Leistung liegt, dann wird dies als technischer Defekt gesehen. Verschmutzungen oder fehlerhafte Verkabelungen werden nicht als Defekt gesehen.
Der technische Defekt muss nachgewiesen werden. Zudem sollte geklärt werden, ob einzelne Module, ganze Stränge oder die komplette Photovoltaikanlage ersetzt werden muss.
Sie sollten mit Ihrem Netzbetreiber abklären, was als Nachweis akzeptiert wird, um den Defekt beheben zu können.
Dies können Auszüge aus dem Monitoring, eine Thermografie oder ein Durchmessen der Modulleistung sein. Im Zweifel sollten Sie sich an Fachleute wenden und sich eventuell Rechtsberatung einholen. Die erneuerte Technik der Anlage muss nicht den neuen EEG-Anforderungen angepasst werden.
Wird die Anlage erweitert, werden daraus zwei Photovoltaikanlagen, die über separate Zähler abgerechnet werden. Die neue Anlage müssen Sie der Bundesnetzagentur form- und fristgerecht melden.
Wann rechnet sich Repowering?
Wenn der Mehrertrag höher als der von Ihnen investiere Betrag ist lohnt sich ein Repowering. Dies muss aber individuell berechnet werden. Diesen können Sie aus der Restlaufzeit, dem Vergütungssatz und der prozentualen Leistungssteigerung, durch die neuen Module, berechnen.
Bei weiteren Fragen zum Thema Repowering können Sie uns jetzt hier ganz einfach kontaktieren.
Über Donau Energietechnik
Wir sind Spezialisten für Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme mit 15 Jahren Erfahrung. Voller Enthusiasmus setzen wir uns für den Erfolg der erneuerbaren Energien ein.